| Der "braune" Winzer und der Honigmann | |
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BlackHeart Admin
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| Thema: Der "braune" Winzer und der Honigmann So 20 Okt - 19:46 | 1614 |
| Beginnen wir mit einem Brief des Winzers an die Merkel. Quelle: http: // templerhofiben .blogspot. de/2013/08/proklamattion-deutsches-reich-ans.html Also mit solchen Briefen kommt die Merkel ziemlich günstig an Klopapier. Aber solche Leute wie der Weinmann sind ja zum Glück nicht rechts. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Mi 23 Okt - 8:46 | 1684 |
| Den Stefan Weinmann kenn ich sogar persönlich da ich eine Vorliebe für alles was plubbert habe. Wenn er seine Fettfinger mal bei sich behalten könnte müsste ich heute nicht überlegen ihn anzuzeigen wegen sexueller Belästigung ! |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Do 14 Nov - 13:19 | 2463 |
| Hier ein Auszug von dem Bericht auf der Seite: http://reichling.wordpress.com"Alter Wein in alten Schläuchen
Ich bin da bei Facebook auf eine Gruppe gestoßen. “Die Verschwörungstheoretiker” nennt sie sich. Der Name ist eigentlich irreführend. Es sind mehr Verschwörungspraktiker und nicht so sehr Theoretiker. Verschworen haben sie sich allesamt gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Ein Beitrag von heute (3. 10.2013) dort hat mich direkt elektrisiert.(Screenshots von der Seite) Es handelt sich also um einen Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg zu Lasten (oder zu Gunsten?) von Tina Wendt, einer Dame, über die ich in meinem Blog schon öfters berichtet hatte.
Es ist übrigens die zweite Kopie dieses Beschlusses, die erste von Stefan Weinman gezeigte Kopie unterschlug den Namen. Erst auf die Nachfrage eines anderen Facebookusers, der sich nach dem Inhalt des Beschlusses erkundigt, reichte er das Schreiben mit Tinas Anschrift nach.
Es war Tina wohl sehr peinlich, wenn dort angegeben wird “Staatsangehörigkeit: deutsch”. Und bei genauem Hinsehen erkennt man, dass dieser Beschluss aus dem Jahre 2010 stammt. Das genaue Datum wurde unkenntlich gemacht. Es ist also etwas uraltes.
Was beschlossen worden ist, geht aus dem Beschluss nicht hervor. Wurden die in der Aufzählung genannten Gegenstände von ihr eingezogen oder ihr zurückgegeben? Ich weiß es nicht. Ich soll es auch nicht wissen, und alle anderen sollen es auch nicht wissen. Aber darauf kommt es ja Stefan, und sicher auch Tina, gar nicht an. Wichtig ist doch vor allem die Feststellung, dass das Amtsgericht Bückeburg amtlich festgestellt hat, dass Tina Wendt Außenministerin des Deutschen Reiches sei.
Sehen wir uns einmal die Liste an.
1. Ausweis, Art: Amtsauswseis, Indiv.-Kennz. C.00.01,ausgestellt durch: Ministerium des Äußeren,
Für all diese Ausweise gilt: Es handelt sich um eine Beschreibung der Gegenstände, nicht um irgendwelche amtliche Anerkennungen.
Ausweis Nr. 1 ist ausgestellt durch das Ministerium des Äußern. Dies ist auf dem Ausweis vermerkt. Dass die Ausweisinhaberin Reichsaußenministerin ist, kann ich dieser Aufstellung nicht entnehmen.
2. Ausweis, Art: Führerschein, Farbe: rot, ausgestellt durch Polizeipräsident Groß-Berlin (Freistaat Schaumburg-Lippe),Herstellungs-/Ausstellungsdatum: 13.12.2005
Ausweis Nummer 2 ist ein Führerschein, ausgestellt durch den Polizeipräsident in Groß-Berlin für den Freistaat Schaumburg-Lippe. Auch dies ist auf dem Führerscheinangegeben, daher steht es auch so im Beschluss des Amtsgerichts. Es gibt aber kein Groß-Berlin und es gibt keinen Freistaat Schaumburg-Lippe. Es kann sich also nur um einen Phantasieführerschein handeln, der allenfalls zum Führen eines Einkaufswagens im Supermarkt berechtigt.
3. Fahrzeugschein, Art: kein amtliches Dokument, Farbe grün, ausgestellt durch: Deusches Reich, Selbstverwaltung, Eigentümer: Tina Wendt,
An dritter Stelle steht der Fahrzeugschein. Er wird nicht als amtliches Dokument akzeptiert. Irgeendwo hat Tina Wendt dazu geschrieben, dass sie den Orignal-Fahrzeugschein zu Hause lässt und lediglicheine Kopie mit sich führt.
Ausgestellt hat sie ihn wohl selbst, als Seblstverwaltung Tina Wendt, für das nicht mehr bestehende Deutsche Reich.
4. Ausweis, Art: Personenausweis, Farbe blau,ausgestellt durch: Polizeipräsident Groß-Berlin, Herstellungs-/Ausstellungsdatum: 13.12.2005
Zuletzt kommt dann noch der Personenausweis des Deutschen Reiches dazu, ausgestellt durch Polizei-Präsidet Groß-Berlin. Wie ich schon weiter oben erwähnt habe, gibt es keinen Polizeipräsidenten Groß Berlin. Und es gibt auch kein Groß-Berlin.
Also auch wieder ein Phantasieausweis.
Es ist gut möglich,dass ihr diese Papier wieder zurückgegeben worden sind.
Einer der Kommentatoren verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aus dem Jahre 2007.
Es ging darin auch um solche Reichsausweise. Das Gericht stellte fest:
Die im Urteil beschriebene Plastikkarte ist keine Urkunde im Sinne des Gesetzes, so dass ihr Vorzeigen durch den Angeklagten nicht den Tatbestand des Gebrauchmachens einer unechten Urkunde (oder eine vorgeschaltete Handlung andere Tatbestandsalternativen) erfüllen kann. Indem sie die Personendaten des Angeklagten nebst Lichtbild ausweist, verkörpert sie zwar eine menschliche Gedankenerklärung. Ob diese auch geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, kann offen bleiben. Selbst wenn das der Fall wäre, reichte das allein zur Erfüllung des Urkundsbegriffs nicht aus. Da der Beweiswert einer Urkunde von der Person des Erklärenden abhängt, muss sich aus ihr auch ein Bezug der Erklärung zu einem erkennbaren Aussteller ergeben. Erkennbarkeit bedeutet, dass der, der (wirklich oder scheinbar) hinter der Urkunde steht, aus ihr als Person bestimmbar ist. Dabei muss es sich nicht um eine Einzelpersönlichkeit handeln. Als Aussteller kann auch eine juristische Person oder, wie es vorliegend in Betracht zu ziehen ist, eine Behörde benannt sein, wobei es nicht darauf ankommt, ob er ermittelt werden kann und ob es ihn überhaupt gibt. Erforderlich ist aber, dass auf einen möglichen Aussteller hingewiesen wird. Daher fehlt es an seiner Erkennbarkeit, wenn der Urheber der Urkunde diese mit einem Phantasie- oder Decknamen unterzeichnet und daraus ohne weiteres hervorgeht, dass sich in Wahrheit niemand dieses Namens an der Erklärung festhalten lassen will. Um einen solchen Fall der verdeckten Anonymität handelt es sich vorliegend:
Eine Körperschaft „Deutsches Reich” und eine Behörde von „Groß-Berlin”, die in der verwendeten Identitätskarte als Aussteller bezeichnet werden, sind nicht existent. Die Begriffe sind heute selbst als Synonym für ein bestehendes Staatsgebilde bzw. die Bundeshauptstadt Berlin nicht mehr gebräuchlich. Eine gedankliche Verbindung zu staatlichen Stellen der Gegenwart ist nicht herzustellen, so dass schon die Möglichkeit eines behördlichen Ursprungs der Identitätserklärung unter dem angegebenen Ausstellungsdatum „11.07.2005″ ersichtlich ausscheidet (vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 2007, 527, 528). Wie bereits die Kammer zutreffend ausgeführt hat, wird der fehlende Bezug für den Leser der Erklärung durch deren Text unter der Bezeichnung des angeblichen Ausstellers weiter verdeutlicht. Dort ist von der Geltung der „Gerichtsbarkeit des Deutschen Reiches und der Besatzungsmächte” und von dem Tag, „an dem eine in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossene Verfassung in Kraft tritt”, weiter von Exterritorialität „gegenüber der Rechtsordnung der am 17. Juli 1990 de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland” und des „am 17. Juli 1990 erloschenen BRD-Grundgesetzes” sowie von drohender Strafverfolgung „gemäß der geltenden Gesetze des Deutschen Reiches sowie gemäß Besatzungsrecht” die Rede. Derart sinnlose Phrasen einer amtlichen Stelle der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen, ist schlichtweg unmöglich.
Quelle: http://www.ra-kotz.de/urkundenfaelschung_personalausweis.htm
Die von Tina Wendt vorgelegten Papier bzw. Plastikkarten sind somit keine Urkunden, sie haben keine rechtliche Bedeutung; daher ist ihre Herstellung und ihr Besitz auch keine Urkundenfälschung.
Sie sind vielmehr mit den Agentenausweisen vergleichbar, die mal vor Jahren verschiedenen Comiczeitschriften beigelegen hatten:Scherzartikel oder Kinderspielzeug.
Ich habe aus Platzgründen auch nur einen Teil der Kommentare kopiert.
Eines muss man Stefan Weinmann lassen. Er ist sehr umweltbewusst. Er wirft nichts weg. Selbst uralte Dinge, die keinen Menschen mehr interessiere, und die schon zigmal widerlegt worden sind, verwendet er aufs Neue. Das nenn ich mal konsequente Müllverwertung.
In der von Neonazis dominierten Facebook-Gruppe “Die Verschwörungstheoretiker” kann er solchen Blödsinn unbeanstandet posten. Die freuen sich über alles, was die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland bestätigt, selbst wenn es nur heiße Luft ist.
Aber wehe, man wagt Kritik.Denn merkt man gleich, dass Meinungsfreiheit die Freiheit ist, deren Meinung zu verbreiten, aber nicht seine eigene."Quelle und weitere Infos: http://reichling.wordpress.com/tag/stefan-weinmann/ |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Di 19 Nov - 23:14 | 2589 |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Mi 11 Dez - 12:52 | 3189 |
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Galaxys81 Admin
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Fr 13 Dez - 13:19 | 3257 |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Fr 13 Dez - 18:51 | 3266 |
| Farbenblind ist der Winzer dann wohlmöglich auch (zum Paranoiden!)! Denn folgendes hab' ich gerade entdeckt:Quelle: http: // templerhofiben . blogspot . de /2013/09/foto.html Das Gelb hat er da wohl nicht gesehen! |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann So 15 Dez - 16:39 | 3367 |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Mo 16 Dez - 21:01 | 3435 |
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BlackHeart Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Sa 21 Dez - 16:37 | 3677 |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Sa 21 Dez - 16:40 | 3678 |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Mo 23 Dez - 14:46 | 3746 |
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BerndPrell
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Mo 23 Dez - 16:22 | 3754 |
| Joerger, du stinkst nach preussischer Gülle. |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Mo 23 Dez - 16:51 | 3756 |
| Iiiiiiiiiiiiiiii.........h
Zuletzt von Galaxys81 am Sa 28 Dez - 23:57 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
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BerndPrell
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Mo 23 Dez - 18:49 | 3764 |
| Joerger ist auch ein Ferkelwemser....sieht man an seinen Ohren...lol
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BerndPrell
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Mo 23 Dez - 18:56 | 3766 |
| Joerger ist ein Ferkelwemser
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Fr 27 Dez - 15:07 | 3925 |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Do 23 Jan - 19:32 | 4929 |
| Hier ein Auszug von dem Bericht auf der Seite: http://www.sonnenstaatland.com"Der Winzer muss ins Kittchen
" bin am überlegen, die Einladung abzulehnen und die Berufungsverhandlung abzuwarten..., was meint Ihr !?
— Stefan G. Weinmann
Stefan G. Weinmann, besser bekannt als der Winzer muss am 28.1.2014 eine sechsmonatige Freiheitsstrafe antreten. Der Grund: Volksverhetzung.
" Weil er eine E-Mail verbreitet hatte, in der der Holocaust geleugnet wurde, verurteilte das Amtsgericht einen 49 Jahre alten Mann aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Mail, die er an 411 Empfänger weiterleitete, darunter Bundestagsabgeordnete und Zeitungsredaktionen, endete außerdem mit der Parole “Sieg Heil”, somit hat sich der Angeklagte nicht nur der Volksverhetzung, sondern auch der Verwendung von Kennzeichnen einer verfassungswidrigen Organisation schuldig gemacht.
- Rhein Main Presse
Seine geschickte Taktik, Berufung einzulegen und dann bei der Verhandlung nicht zu erscheinen, ging nicht auf. Bei Facebook und auch in seinem Blog, klammert er sich momentan an jeden Strohhalm."Quelle und ganzer Artikel: http://www.sonnenstaatland.com/2014/01/23/der-winzer-muss-ins-kittchen/ Die haben da sogar einen Countdown auf der Seite, zu Weinmann's Haftbeginn. |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Do 23 Jan - 23:25 | 4939 |
| Hier ein Auszug von dem Bericht auf der Seite: http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com "Reichsdeutscher Holocaustleugner wandert bereits kommende Woche in den Knast
Stefan Günther Weinmann gehört zu den verwirrtesten Gestalten der Reichsbürger-Szene – ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem ehemaligen Weinhändler eine fanatisch, paronoid-queralutive Persönlichkeitsstörung.
Das hielt ein Bad Kreuznacher Gericht im Juni letzten Jahres nicht davon ab, Weinmann zu einer halbjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu verurteilen.
"Weil er eine E-Mail verbreitet hatte, in der der Holocaust geleugnet wurde, verurteilte das Amtsgericht einen 49 Jahre alten Mann aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Mail, die er an 411 Empfänger weiterleitete, darunter Bundestagsabgeordnete und Zeitungsredaktionen, endete außerdem mit der Parole “Sieg Heil”, somit hat sich der Angeklagte nicht nur der Volksverhetzung, sondern auch der Verwendung von Kennzeichnen einer verfassungswidrigen Organisation schuldig gemacht. Quelle: Allgemeine Zeitung/Rhein-Main-Presse
Nun erhielt Weinmann Post von der Staatsanwaltschaft: Er möge sich bis zum 28.01.2014 in der Haftanstalt Rohrbach einfinden, um seine Strafe abzusitzen. Weinmann versteht seine kleine, von Wahnvorstellungen geprägte Welt nicht mehr. Hatte er doch fristgerecht Berufung eingelegt, die auch zur Verhandlung kam. Allerdings versäumte es das Gericht, insbesondere die Vorsitzende Richterin, sich ihm gegenüber zu legitimieren. Nach altem Reichsdeppen-Aberglauben konnte somit kein Urteil erlassen werden.
Also ging Weinmann gar nicht erst hin, zur Verhandlung:
"Ein 50-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, der sich wegen Volksverhetzung vor dem hiesigen Landgericht verantworten sollte, ist am Dienstagmorgen nicht erschienen. Richterin, Staatsanwalt, Verteidiger, der Sachverständige und Zeugen warteten vergeblich im Saal. Quelle
Es kam, wie es kommen musste:
Das Landgericht verwarf die Berufung, das Urteil vom Juni ist damit rechtskräftig – und der Angeklagte hat die Verfahrenskosten zu tragen.
Stefan G. Weinmann hingegen bleibt so begriffsstutzig wie eh und jeh. Auf seinem “Excalibur”-Blog teilt er allen Ernstes mit:
bin am überlegen, die Einladung abzulehnen und die Berufungsverhandlung abzuwarten…, was meint Ihr !?
Aufgrund seiner reichsbürgertypischen Merkbefreiheit bekommt er nicht mit, dass er es versäumt hat, zur Berufungsverhandlung zu erscheinen. Das Urteil ist rechtskräftig, eine warme Zelle bereits für ihn reserviert."Quelle und ganzer Artikel: http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2014/01/23/reichsdeutscher-holocaustleugner-wandert-bereits-kommende-woche-in-den-knast/ |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Do 30 Jan - 2:11 | 5205 |
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Galaxys81 Admin
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| Thema: Re: Der "braune" Winzer und der Honigmann Sa 1 Feb - 17:41 | 5258 |
| Quelle: http: // templerhofiben . blogspot . de /2014/01/ heute-post-von-der-staatsanwaltschaft.html |
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