Galaxys81 Admin
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| Thema: Jurist warnt - Private Fahndungsaufrufe bei Facebook sind verboten Mo 23 Dez - 21:19 | 3773 |
| Hier ein Auszug von dem Bericht auf der Seite: http://www.computerbetrug.de "Facebook macht es leicht, Bilder oder Texte mit anderen zu teilen. Deshalb wird das Netzwerk immer öfter auch von Privatpersonen dazu verwendet, nach Vermissten oder Straftätern zu fahnden. Doch wer solche Aufrufe ins Netz stellt oder teilt, kann rechtliche Probleme bekommen – und muss unter Umständen teuer dafür bezahlen.
Mal geht es um vermisste Kinder, mal um flüchtige Kriminelle, mal um unbekannte Straftäter: Immer häufiger verbreiten auch Privatpersonen über Facebook Fahndungsaufrufe mit Namen, Bildern oder auch Videos von Gesuchten. Freunde oder Bekannte greifen die Aufrufe auf und verbreiten sie dann ebenfalls per Teilen-Funktion in dem Netzwerk weiter. Binnen kürzester Zeit ist ein bestimmter Name oder ein Bild auf diese Weise zig-tausendfach bei Facebook veröffentlicht.
Facebook-Nutzer, die solche Fahndungsaufrufe veröffentlichen oder teilen, meinen es in der Regel gut. “Bitte helft mit, XY zu finden”, heißt es dann oft. Oder auch: “Bitte schnell teilen, damit es möglichst viele erfahren.”
“Fahndung ist allein Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden”
Tatsächlich dürften sich aber nur die wenigsten “Privat-Fahnder” bewusst sein, dass sie mit ihren Veröffentlichungen juristisch sehr dünnes Eis betreten. Denn: „Private Fahndungsaufrufe bei Facebook sind verboten“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Die Durchführung einer Fahndung ist allein Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, deren Befugnisse unter anderem in: http://dejure.org/gesetze/StPO/131a.html und http://dejure.org/gesetze/StPO/131b.html geregelt werden. Dort ist auch genau geregelt, wer eine Personenfahndung anordnen darf. Denn nur auf diese Weise werden die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlichen Täter gewahrt.”
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Zusammengefasst: Das müssen Sie zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen
- Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden. Private Fahndungsaufrufe sind verboten.
- Auch Straftäter und Tatverdächtige haben Persönlichkeitsrechte. Diese dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen durch Film- und Fotoveröffentlichungen verletzt werden.
- Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen
- Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen."Quelle und ganzer Artikel: http://www.computerbetrug.de/2012/04/jurist-warnt-private-fahndungsaufrufe-bei-facebook-sind-verboten-6096 |
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